Ehren- & Beförderungsordnung


§ 1 Beförderungen

  1. Jedes aktive Mitglied der Stadtsoldaten 1935 Mendig der Karnevalsgesellschaft Niedermendig 1897 e.V. (KGN), im folgenden als Stadtsoldat bezeichnet, kann für längere, aktive Mitgliedschaft und besondere Verdienste durch Verleihung eines entsprechenden Dienstgradabzeichens mit einer Beförderung ausgezeichnet werden, unabhängig von Alter oder Geschlecht.
  2. Die Beförderungen werden unterteilt in
    1. Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft und
    2. Auszeichnungen für besondere Verdienste um das Korps.
  3. Vorschläge für (2) können aus den Reihen der Kameraden gemacht werden. Diese können sowohl mündlich, als auch (bevorzugt) schriftlich und unter eingehender Begründung bei der Korpsführung eingereicht werden. Die Initiative zur Verleihung kann jedoch auch von der Korpsführung selbst ausgehen. Über eingereichte Vorschläge entscheidet der Generalstab. Die Verleihung aller Auszeichnungen erfolgt durch den Kommandanten oder dessen Vertreter.

 

§ 2 Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft

  1. Jeder Stadtsoldat wird nach Ablauf festgelegter aktiver Dienstjahre zur nächsten Dienstgradstufe befördert. Hierzu erhält er die entsprechenden Dienstgradabzeichen und eine Beförderungsurkunde mit dem Vermerk der aktiven Dienstjahre.
  2. Angerechnet werden nur zusammenhängende Dienstjahre. Unterbrechungen durch Austritt werden nicht berücksichtigt.

 

§ 3 Auszeichnungen für besondere Verdienste um das Korps

  1. Durch besondere Verdienste um das Korps kann ein Stadtsoldat auch innerhalb der festgelegten Dienstjahresfrist durch eine Beförderung ausgezeichnet werden. Je nach erbrachter Leistung können auch Dienstgrade übersprungen werden. Der Ausgezeichnete erhält ein entsprechendes Dienstgradabzeichen und eine Beförderungsurkunde in der die besondere Auszeichnung vermerkt ist.

 

§ 4 Auszeichnungen für außergewöhnliche Verdienste um das Korps

  1. Jeder Stadtsoldat kann für außergewöhnliche Verdienste um das Korps mit dem Ehrenorden der Stadtsoldaten 1935 Mendig ausgezeichnet werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn keine weitere Dienstgraderhöhung möglich ist. Hierüber bestimmt der Generalstab, wobei eine absolute Mehrheit vorliegen muss. Auch Gönner und Förderer des Korps können mit dieser Ehrung ausgezeichnet werden. Der Auszuzeichnende erhält eine Urkunde mit dem Vermerk des Ehrentitels sowie den Ehrenorden der Stadtsoldaten 1935 Mendig.

 

§ 5 Generalität (Ehrenmitgliedschaft)

  1. Die höchste Auszeichnung für ordentliche Mitglieder der Stadtsoldaten ist die Beförderung zum Generalfeldmarschall. Ausgezeichnet werden können Verdiente Ehrenordensträger mit mindestens 33-jähriger Mitgliedschaft. Für die Verleihung der Auszeichnung ist eine 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.
  2. Neben der, dem Rang angemessenen, Schulterklappenzier erhält der Auszuzeichnende eine Urkunde.
  3. Der Auszuzeichnende ist von nun an Ehrenmitglied ohne Beitragsverpflichtung.

 

§ 6 Aberkennung von Auszeichnungen

  1. verhält sich ein Träger einer in dieser Ehrenordnung geregelten Auszeichnung dieser nicht würdig oder wird er aus dem Korps ausgeschlossen, so ist über eine Aberkennung der Auszeichnung durch die Mitgliederversammlung zu beraten. Der Betroffene ist über eine eventuelle Aberkennung seiner Auszeichnung umgehend zu unterrichten. Er hat die Auszeichnung abzulegen und dem Kommandanten auszuhändigen.

 

DienstgradSchulterklappenzierMindest-
dienstjahre
Ausnahme / Hinweis
GardistAb Eintrittsjahr
Gefreiter1 Winkel3 Jahre
Fahnenjunker2 Winkel6 Jahre
Unteroffizier1 Rautenwinkel9 Jahre
Feldwebel1 Winkel, 1 Rautenwinkel12 Jahre
Fähnrich1 Stern16 Jahre
Leutnant2 Sterne20 Jahre
Hauptmann3 Sterne24 Jahre
Major1 Stern auf Schultergeflecht, Schulterschnur, gold28 Jahre
1. Offizier2 Sterne auf Schultergeflecht,
silberne Fangschnur
Ehrungstitel
Vizekommandant2 Sterne auf Schultergeflecht, goldene FangschnurErnennungstitel
Kommandant3 Sterne, auf Schultergeflecht goldene FangschnurErnennungstitel
GeneralfeldmarschallEpaulettenErnennungstitel